Haben Sie einen Unfall gehabt oder eine sonstige akute Verletzung im Bereich des Schultergelenks? Dann sind folgende Dinge zwingend - fordern Sie sie von Ihrem Arzt ein. Wenn er sich daran nicht hält, wechseln Sie den Arzt. Sie können sich monate-, ja jahrelanges Leiden ersparen.

  1. Röntgen: Pflicht. Dient der Abklärung, ob es Frakturen (Brüche) gibt - und davon hängt ab, ob die Schulter oder der Oberarm zeitweilig ruhiggestellt werden muss.

  2. MRT (Magnetresonanztomographie): Pflicht! Umso wichtiger, weil nur hier sichtbar ist, ob die Rotatorenmanschette (Gelenk, Sehnen) intakt ist und ob es Flüssigkeitsansammlungen im Knochen (Bone Bruise / Knochenmarksödem), an den Sehnen (Sehnenentzündung) oder Schleimbeutel (Bursitis) gibt. Sehr kleine Brüche sind im Röntgen auch nicht gut sichtbar. MRT ist unverzichtbar bei einem akuten Trauma. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, weder von dem Arzt oder auch von der externen Radiologiepraxis - gerade bei akuten Traumen ist ein zeitnahes unverzichtbar. Zahlen Sie es notfalls aus eigener Tasche.

  3. Eingehende körperliche Untersuchung. Sie müssen den Oberkörper freimachen und gesunden und kranken Arm parallel bewegen, aktiv und vom Arzt gestützt passiv. Der Arzt stellt fest, wie weit Sie die Arme aus eigener Kraft und geführt bewegen können und hält dies in Gradzahlen fest. Es sollte sich ein ausführlicher Tastbefund anschließen. Schulterspezialisten können so Lage und Schmerzempfindlichkeit der Sehnen und des Schleimbeutels überprüfen, aber auch Probleme im Knochenbereich feststellen.

  4. Verlangen Sie eine angemessene Schmerzausschaltung. Hierfür gibt es sehr viele verschiedene Wege, darauf komme ich im Artikel "Schmerzen" zurück.